Kinder- und Jugendtreff

Kolpingstr. 2 (Hintereingang St. Marien - Haus für Kinder), 93195 Wolfsegg

Öffnungszeiten:
Donnerstag
Kindertreff (8 - 12 Jahre)     16.00 - 18.00 Uhr
Jugendtreff (ab 13 Jahre)    18.00 - 19.30 Uhr

Unser Jugendtreff steht allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Wolfsegg und ihren Freunden offen. Im Treff kann man eigene Musik hören, sich treffen, aus Spielen und Veranstaltungen auswählen und eigene Ideen verwirklichen. Es gibt verschiedenste Aktionen wie beispielsweise Spielenachmittage, DVD-Abend, Kochen, Sportangebote und vieles mehr.
Unterstützung erhältst du bei allen Problemen, ob mit Eltern, Freunden, auf der Straße, in der Partnerschaft usw....
Außerdem stehen wir dir bei allen Jugendthemen sowie bei der Organisation bzw. Umsetzung von eigenen Ideen mit Rat und Tat zur Seite.

Du sollst hier die Atmosphäre eines offenen Treffs genießen, indem du dich individuell entfalten kannst.
Für die Aktionen bedarf es keiner extra Anmeldung, das Angebot ist kostenlos!

PS: Der Jugendtreff Wolfsegg ist ein sog. "jugendgeschützter" Raum. Daher sind unsere Räume rauch- und alkoholfrei.

Folgende Ausstattung und Räume sind im Kinder- und Jugendtreff:

  • Kicker
  • Billard
  • Dart
  • Fernseher
  • PlayStation 4
  • Bewegungsraum mit Matten
  • Alltwetterplatznutzung
  • Sportmaterial
  • Spiele und Bastelmaterial
  • Außenbereich mit Grill
  • Getränkeverkauf

Wir bieten:

  • Offenen Betrieb
  • Freizeitaktionen mit Veranstaltungen
  • Offene Theke mit Getränken und Süßigkeiten
  • Ansprechpartner bei allen Problemen
  • ....jede Menge Spaß!

...und was ihr sonst noch so wollt. Wir sind auf eure Ideen gespannt und versuchen diese gemeinsam mit euch umzusetzen.
Kommt vorbei!!! Wir freuen uns auf euch!!!

Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht im Kinder- und Jugentreff und bei Ausflügen

Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes" in Jugendzentren. Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen immer genau wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.

Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen immer eine Aufsichtspflicht seitens der Pädagogen. Hierfür müssen die Eltern allerdings auch immer eine gesonderte Anmeldung ausfüllen!

Die aktuellen Programme des Kinder- und Jugendtreffs Wolfsegg sind auch im Schaukasten am Dorfplatz einsehbar.